Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung, Leitungswasser sowie Rohrbruch und Frostschäden, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub oder der Versuch einer solchen Tat und Vandalismus sind die versicherten Gefahren in Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.

Eine Entschädigung wird gezahlt wenn der versicherte Hausrat oder das Gebäude durch die genannten Gefahren zerstört oder beschädigt wird, abhanden kommt oder Folgeschäden entstehen.

Fahrraddiebstahl, Erhöhung der Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, Erhöhung der Entschädigungsgrenzen für Überspannungsschäden und Elementarschäden (Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Überschwemmung, Vulkanausbruch, Lawinen) werden durch besondere Beantragung und durch Zuschläge versicherbar.

Elementarschäden werden durch das Wirken der Natur verursacht. Sie sind die Ursachen für abgedeckte Dächer, vollgelaufene Keller und zerbeulte Autos.

Mehr als die Hälfte der Hausbesitzer sind nicht gegen Starkregen, Hochwasser und Überschwemmung versichert. Anders ausgedrückt: Knapp elf Millionen Häuser in Deutschland sind nicht ausreichend gegen Naturgefahren abgesichert.

Fast alle Hausbesitzer glauben gegen Naturgefahren aller Art versichert zu sein. In den meisten Fällen stimmt dies aber nicht. Vielen| ist nicht bewusst, dass ihre Gebäude- oder Hausratversicherung zwar Schäden durch Feuer, Sturm oder Hagel abdeckt, nicht aber Schäden durch Regen oder Hochwasser. Dafür muss die Wohngebäude- und Hausratversicherung um den Naturgefahrenschutz erweitert werden.

Sie mögen Überschwemmungen für ungefährlich halten. Zwei Drittel der Hausbesitzer gehen sogar davon aus, nie von einer Überschwemmung betroffen zu sein.

Bis auf einen geringen Anteil aller Gebäude sind problemlos gegen Starkregen und Überschwemmungen versicherbar. Auch die verbleibenden, besonders gefährdeten Häuser können fast alle mit Selbstbehalten oder nach individuellen baulichen Schutzmaßnahmen versichert werden.